In einer Patientenverfügung werden zahlreiche medizinische und rechtliche Aspekte berücksichtigt, die oft die letzte Lebensphase bei schwerer Krankheit oder nach Unfällen betreffen. Speziell regelt die Patientenverfügung Ihren Willen hinsichtlich der medizinischen Behandlung, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen – beispielsweise bei Bewusstlosigkeit, im Dauerkoma oder im Endstadium einer unheilbaren Krankheit.
Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihr Wille sowohl den behandelnden Ärzten als auch Ihren Angehörigen bekannt ist. Im Ernstfall können Angehörige vor großen Konflikten stehen, wenn sie den Willen des Betroffenen nicht kennen und Entscheidungen für ihn treffen müssen. Oftmals kommt es zu Auseinandersetzungen darüber, wie Sie in einer solchen Situation entscheiden würden. Daher ist die Patientenverfügung eng mit den Themen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht verknüpft.
Damit die Patientenverfügung für den behandelnden Arzt verbindlich ist, müssen viele Teilaspekte und Details klar beantwortet und rechtlich eindeutig formuliert sein.
Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie umfassend über alle Fragen rund um die Patientenverfügung informieren und diese gemeinsam mit Ihnen erstellen. Für eine Beratung rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.