Bei einem Todesfall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt (möglichst Hausarzt).
In Krankenhäusern oder Altenheimen übernimmt die jeweilige Einrichtung die ersten Schritte. Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, müssen Sie den Verstorbenen nicht so schnell wie möglich abholen lassen. Der Gesetzgeber gibt Ihnen nach Eintritt des Todes 36 Stunden Zeit, die Überführung zu veranlassen. Es ist in jedem Falle ratsam, sofort einen Bestatter Ihres Vertrauens zu benachrichtigen, um die Versorgung des Verstorbenen gewährleisten zu können.
Unabhängig von Sterbeort und Bestattungsart können Sie selbstverständlich das Bestattungshaus frei wählen. Lassen Sie sich nicht beeinflussen, z. B. vom Personal der Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen. Unsere Erfahrung sagt uns, dass Angehörige, die solchen Empfehlungen folgen, später bei der Bestattungskostenrechnung draufzahlen. Ein gutes Bestattungshaus ist jederzeit zu erreichen, auch nachts und an Sonn- und Feiertagen.
Wir empfehlen Ihnen uns so schnell wie möglich telefonisch zu kontaktieren. Wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Herr Herzer steht Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Tel.: 06894 – 910 170 oder 0151-26864576