Erdbestattung

Das dürfen Sie von uns als Beerdigungsinstitut erwarten:

Zuverlässige, umfassende Beratung und Betreuung bei Erdbestattungen

  • Bei Erdbestattungen können Sie den Friedhof normalerweise frei wählen, jedoch kann bei einigen Kommunen die freie Wahl eingeschränkt sein.
  • Oft wird der Verstorbene in der Nähe seines Wohnsitzes beigesetzt. Hier in St.Ingbert unterscheiden wir bei den Grabstätten zwischen Reihengrab und Wahlgrab, Urnengemeinschaftsgrab, Urnenwand oder anonymen Grab. (Sondergrabstätte).
  • Den Zeitraum der Nutzung (Ruhedauer) erwerben Sie sich durch eine Gebühr ( Nutzungsrecht ).
  • In der Regel beträgt die Ruhezeit beim Ersterwerb 20 Jahre.
  • Beim Wahlgrab können sie die Nutzungsdauer durch Nachkauf beliebig verlängern.
  • Da es abweichende Regelungen in den jeweiligen Kommunen gibt, teilen Ihnen gerne mit, welche Bestimmungen auf dem von Ihnen gewählten Friedhof gelten.

Gerne informieren wir Sie zum Thema Erdbestattung.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch mit Herrn Herzer, Tel.: 06894 – 910 170