Betreuungsvollmacht

Eine Betreuung wird vom zuständigen Amtsgericht angeordnet, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit (z.B. Demenz) nicht mehr in der Lage sind, Ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus schriftlich festlegen, wer im Falle einer solchen Situation Ihre Betreuung übernehmen soll. Sie entscheiden, wem Sie Ihr größtes Vertrauen schenken.

Ohne eine festgelegte Betreuungsperson wählt das Gericht einen Betreuer aus. Dies kann auch ein fremder, gerichtlich bestellter Betreuer sein, der wichtige persönliche Angelegenheiten wie Aufenthaltsbestimmung, Vermögensverwaltung oder Gesundheitsfürsorge regelt. Eine Betreuungsverfügung ist besonders wichtig, um die Durchsetzung einer Patientenverfügung zu gewährleisten.

Ein Beispiel: Frau S. hat eine Tochter, zu der sie nach einem Streit seit Jahren keinen Kontakt mehr hat. Zu ihrer Nachbarin Frau H. pflegt sie hingegen ein sehr gutes Verhältnis. Schriftlich erklärt Frau J., dass im Falle einer notwendigen Betreuung Frau H. sich um das Haus und die Verwaltung des Vermögens kümmern soll, da sie ihr vertraut und sicher ist, dass Frau H. verantwortungsvoll handeln wird.

Wie Sie eine Betreuungsverfügung verfassen und welche Aspekte dabei zu beachten sind, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.